FÜHRERSCHEIN MIT 17

Im Jahr 2004 bestand in Deutschland erstmals die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen ist bedeutend öfter in schwere Unfälle verwickelt als alle anderen Gruppen.

Wesentliche Gründe hierfür sind die noch fehlende Fahrpraxis und das Überschätzen des eigenen Könnens. Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, wurde der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ gestartet.

Der Ablauf und die Bedingungen

  • Die Führerschein-Ausbildung für die Klassen B und BE kann mit 16 ½ Jahren beginnen. Hierfür ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig

  • 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung

  • Am 17. Geburtstag erhält man die Prüfungsbescheinigung. Sie ist nur in Deutschland gültig

  • In der Prüfbescheinigung sind die Begleitpersonen eingetragen. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 3 Punkte in Flensburg haben

  • Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter Drogen und Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille) stehen

  • Wer ohne Begleitperson fährt, verliert die Fahrerlaubnis, muss ein Bußgeld zahlen, erhält  vier Punkte in Flensburg und muss ein Aufbauseminar besuchen

  • Die Prüfbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, daher rechtzeitig den EU-Kartenführerschein beantragen!