PRAKTISCHE FÜHRERSCHEIN-PRÜFUNG
Wann bin ich soweit?
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden, frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Man sollte nicht mit Gewalt auf die praktische Prüfung drängen, sondern wirklich das Urteil des Fahrlehrers respektieren, ob man schon bereit für die Prüfung ist, selbst wenn man alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hat.
Was wird geprüft?
Geprüft wird im städtischen Straßenverkehr, auf Landstraße und Kraftstraße/ Autobahn (nicht Klasse M) auf folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:
Dauer der Fahrprüfung
Klasse A
60 Minuten
Klassen A1, B, BE
45 Minuten
Klassen M, S
30 Minuten
Klasse L
Keine Fahrprüfung
Klassen M, S
30 Minuten
Mofa und Krankenfahrstühle
Keine Fahrprüfung
Nicht bestanden?
Wie bei der theoretischen Fahrprüfung, darf auch die praktische erst nach Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Und hier ist nach dreimaligem Nichtbestehen eine erneute Prüfung ebenfalls erst nach 3 Monaten möglich. Grundsätzlich ist die Anzahl der Wiederholungen nicht begrenzt, aber der Führerscheinantrag beispielsweise verfällt nach einem Jahr. Auch die zuvor bestandene theoretische Prüfung gilt ohne bestandene praktische Prüfung nur 1 Jahr.