PROBEZEIT
Fahrerlaubnis auf Probe
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass man sich über den bestandenen Führerschein sehr freut. Doch zwei Jahre Probezeit, die sich bei fahrlässigem Verhalten sogar auf 4 Jahre verlängern können, sind ein Grund, nicht übermütig zu werden.
Verlängerung der Probezeit
Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre, z. B. nach einem der folgenden Verstöße (den sogenannten A-Verstößen):
Oder nach zwei B-Verstößen:
Stellt die Behörde einen A- oder zwei B-Verstöße fest, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und sie ordnet die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Zugleich setzt sie eine Frist, innerhalb der die Teilnahmebescheinigung vorzulegen ist. Wird die Teilnahmebescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.